Satzungen
Das Schwarzbrot der Bauleitplanung – Klarstellungs-, Entwicklungs- und Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB bietet Klarheit für Entscheidungen, unaufgeregte lokale Entwicklung.
Außenbereichssatzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB öffnen (in wenigen Fällen) Optionen für eine bauliche Entwicklung, ohne das klassische Instrument der Bebauungsplanung anwenden zu müssen.
Gestaltungssatzungen nach Landesrecht oder entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan ermöglichen das sensible Eingehen auf örtliche Qualitäten, zumeist aber nur dann, wenn die Eigentümer und Ortsbewohner auch mit in die Erarbeitung der Festsetzungen einbezogen werden und dies nicht nur formal.
Gestaltungsvorschriften leben im Vollzug der Satzung, durch die Erkenntnis das Haus, die Straße, die Einfriedung in der richtigen Art und Weise zu bewahren oder neu zu gestalten.